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   VGH Bayern, 09.09.2015 - 1 B 15.251   

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VGH Bayern, 09.09.2015 - 1 B 15.251 (https://dejure.org/2015,25069)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.09.2015 - 1 B 15.251 (https://dejure.org/2015,25069)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. September 2015 - 1 B 15.251 (https://dejure.org/2015,25069)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bebauungszusammenhang; Ausuferung der Bebauung in den Außenbereich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung von öffentlichen Belangen durch Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung von drei Wohnhäusern im Außenbereich

  • rewis.io

    Voraussetzungen des Bebauungszusammenhangs im Innenbereich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beeinträchtigung von öffentlichen Belangen durch Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung von drei Wohnhäusern im Außenbereich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für einen Bebauungszusammenhang?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2015 - 1 B 15.251
    Das aber setzt eine angemessene Siedlungsstruktur voraus, zu der vorübergehend genutzte Gebäude oder bauliche Nebenanlagen für sich genommen nichts beitragen können (vgl. BVerwG, U.v. 30.6.2015 - 4 C 5.14 - juris).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2015 - 1 B 15.251
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgt die Forderung, dass einen Bebauungszusammenhang nur Gebäude begründen können, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen sollen, aus der Funktion des § 34 BauGB, der im Gegensatz zur unerwünschten Splittersiedlung nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB eine Fortentwicklung der Bebauung zulässt (vgl. BVerwG, U.v. 17.2.1984 - 4 C 55.81 - NJW 1984, 1576).
  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01

    Vorauszahlungsbescheid; Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Entwicklungssatzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2015 - 1 B 15.251
    Für die Anwendung des § 34 BauGB kommt es insoweit alleine auf die tatsächlich vorhandene Bebauung an (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.2002 - 4 C 6.01 - NVwZ 2003, 211).
  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2015 - 1 B 15.251
    Ob die Anlehnung an eine bereits vorhandene Bebauung günstiger zu beurteilen ist als die Errichtung eines Gebäudes in der freien Flur, lässt sich nicht abstrakt, sondern nur unter Würdigung der konkreten Situation beurteilen (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1967 - IV C 25.66 - BVerwGE 27, 137).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2015 - 1 B 15.251
    Entscheidend ist daher, inwieweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittelt (vgl. BVerwG, U.v. 6.11.1968 - IV C 2.66 - BVerwGE 31, 20).
  • BVerwG, 05.06.1975 - 4 B 43.75

    Vereinbarkeit eines Vorhabesn mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2015 - 1 B 15.251
    Dass das Vorhaben dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan, der entlang der Erschließungsstraße am Standort T3 eine gemischte Baufläche darstellt, nicht widerspricht, vermag den Vorwurf der unerwünschten Ausuferung der Bebauung in den Außenbereich nicht zu entkräften, zumal auch der Flächennutzungsplan die straßenabgewandten Bereiche durch die Darstellung als Grünfläche einer Bebauung entzieht (vgl. BVerwG, B.v. 5.6.1975 - IV B 43.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 119).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2015 - 1 B 15.251
    Maßgeblich ist die tatsächlich vorhandene Bebauung, wobei es nicht darauf ankommt, ob es sich um genehmigten Bestand oder um bauliche Anlagen handelt, mit deren Existenz sich die zuständigen Behörden abgefunden haben (vgl. BVerwG, U.v. 6.11.1968 - IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22).
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2015 - 1 B 15.251
    357/2 zugestimmt hat, das ebenfalls nur über das nicht gewidmete Teilstück der B...straße angefahren werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 31.10.1990 - 4 C 45.88 - NVwZ 1991, 1076).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96

    Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2015 - 1 B 15.251
    Darüber, wo die Grenze des Bebauungszusammenhangs verläuft, ist nicht nach geografisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden, die gesamten örtlichen Gegebenheiten erschöpfend würdigenden Wertung und Bewertung des konkreten Sachverhalts zu entscheiden (vgl. BVerwG, B.v. 18.6.1997 - 4 B 328.96 - NVwZ-RR 1998, 157).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2015 - 1 B 15.251
    Selbst Gebäude, die abgerissen wurden, sind in der Lage, einen Bebauungszusammenhang zu vermitteln, solange die Verkehrsauffassung mit einem Wiederaufbau an dieser Stelle rechnet (vgl. BVerwG, U.v. 19.9.1986 - 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34).
  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

  • BVerwG, 17.03.1969 - IV B 43.68

    Regelungsgehalt des § 35 Abs. 3 BBauG

  • VGH Bayern, 14.05.2021 - 1 B 19.2111

    Anordnung der Beseitigung eines neu errichteten Gebäudes

    Jedoch ist eine nicht genehmigte Bebauung nur zu berücksichtigen, wenn sie in einer Weise geduldet wird, die keinen Zweifel daran lässt, dass sich die zuständigen Behörden mit dem Vorhandensein der Bauten abgefunden haben (vgl. BVerwG, B.v. 23.11.1998 - 4 B 29.98 - NVwZ-RR 1999, 364; U.v. 6.11.1968 - IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22; BayVGH, U.v. 9.9.2015 - 1 B 15.251 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 12.05.2017 - 15 ZB 16.1567

    Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

    Dabei kommt es jedenfalls im Ergebnis nicht entscheidend darauf an, ob insofern direkt auf § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB abgestellt (so mit dem Verwaltungsgericht auch BayVGH, U.v. 12.2.2015 - 2 B 14.2817 - juris Rn. 37; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, BauGB, Stand: Oktober 2016, § 35 Rn. 107) oder auf den dahinter stehenden Rechtsgedanken der Zersiedelungsverhinderung (in diese Richtung BVerwG, U.v. 13.2.1976 - IV C 72.74 - BayVBl 1976, 441 = juris Rn. 21; U.v. 25.1.1985 - 4 C 29.81 - ZfBR 1985, 141 = juris Rn. 9, 10; B.v. 11.10.1999 - 4 B 77.99 - ZfBR 2000, 425 = juris Rn. 6) bzw. auf eine entsprechende Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB zurückgegriffen wird (so ausdrücklich BayVGH, U.v. 9.9.2015 - 1 B 15.251 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 12.05.2017 - 15 ZB 16.1568

    Bauvoranfrage: Abgrenzung von Innen- und Außenbereich - Zusicherung - natürliche

    Dabei kommt es jedenfalls im Ergebnis nicht entscheidend darauf an, ob insofern direkt auf § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB abgestellt (so mit dem Verwaltungsgericht auch BayVGH, U.v. 12.2.2015 - 2 B 14.2817 - juris Rn. 37; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, BauGB, Stand: Oktober 2016, § 35 Rn. 107) oder auf den dahinter stehenden Rechtsgedanken der Zersiedelungsverhinderung (in diese Richtung BVerwG, U.v. 13.2.1976 - IV C 72.74 - BayVBl 1976, 441 = juris Rn. 21; U.v. 25.1.1985 - 4 C 29.81 - ZfBR 1985, 141 = juris Rn. 9, 10; B.v. 11.10.1999 - 4 B 77.99 - ZfBR 2000, 425 = juris Rn. 6) bzw. auf eine entsprechende Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB zurückgegriffen wird (so ausdrücklich BayVGH, U.v. 9.9.2015 - 1 B 15.251 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 1 ZB 21.2603

    Planabweichend errichtetes Vorhaben im Außenbereich

    Jedoch ist eine nicht genehmigte Bebauung nur zu berücksichtigen, wenn sie in einer Weise geduldet wird, die keinen Zweifel daran lässt, dass sich die zuständigen Behörden mit dem Vorhandensein der Bauten abgefunden haben (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.2002 - 4 C 6.01 - NVwZ 2003, 211; B.v. 23.11.1998 - 4 B29.98 - NVwZ-RR 1999, 364; U.v. 6.11.1968 - IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22; BayVGH, U.v. 15.6.2021 - 1 B 19.221 - juris Rn. 16; U.v. 14.5.2021 - 1 B 19.2111 - juris Rn. 26; U.v. 9.9.2015 - 1 B 15.251 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 1 B 19.221

    Anfechtungsklage der Gemeinde gegen Bauvorbescheid für Vertriebene und

    Eine solche nicht genehmigte Bebauung ist nur zu berücksichtigen, wenn sie in einer Weise geduldet wird, die keinen Zweifel daran lässt, dass sich die zuständigen Behörden mit dem Vorhandensein der Bauten abgefunden haben (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.2002 - 4 C 6.01 - BauR 2002, 1811; U.v. 23.11.1988 - 4 B 29.98 - NVwZ-RR 1999, 364; U.v. 14.9.1992 - 4 C 15.90 - NVwZ 1993, 985; BayVGH, U.v. 9.9.2015 - 1 B 15.251 - juris Rn. 15).
  • VG Ansbach, 20.05.2021 - AN 17 K 18.02451

    Rechtmäßige Beseitigungsanordnung für einen Lagerplatz im Außenbereich

    ..., ... bleibt aufgrund ihres nicht gebietsprägenden Charakters (vgl. BVerwG, U.v. 30.6.2015 - 4 C 5/14 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 9.9.2015 - 1 B 15.251 - juris Rn. 25) bei der Feststellung der im Zusammenhang liegenden Bebauung außen vor.
  • VG Augsburg, 25.09.2019 - Au 4 K 18.1609

    Erfolglose Klage wegen Bauvorbescheid zur Erweiterung einer Anwaltskanzlei

    Dies folgt hier auch aus dem von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterium, wonach äußerlich erkennbare Umstände, wie Erhebungen oder Einschnitte, aber auch Straßen oder Bahnlinien, im Einzelfall dazu führen können, dass der Bebauungszusammenhang am Ortsrand nicht - wie im Regelfall - am letzten Baukörper endet (vgl. etwa BayVGH, U.v. 9.9.2015 - 1 B 15.251 - juris Rn. 20).
  • VG Ansbach, 08.08.2018 - AN 17 K 17.00104

    Beseigigungsanordnung rechtmäßig - Verleih von Landmaschinen im Außenbereich

    Zu verlangen ist damit regelmäßig, dass die Gebäude des betreffenden Bebauungskomplexes grundsätzlich zum regelmäßigen Aufenthalt von Menschen geeignet sein müssen (BayVGH U.v. 9.9.2015 - 1 B 15.251 - juris Rn. 15 mit Verweis auf BVerwG U.v. 6.11.1968 - IV C 2.66 - BVerwGE 31, 20 ff. sowie BVerwG U.v. 14.9.1992 - 4 C 15.90 - NVwZ 1993, 985).
  • VG München, 23.05.2017 - M 1 K 16.3526

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines

    Die Dimension dieser Fläche und der vor Ort gewonnene optische Eindruck erlauben es nicht, diese Fläche in einen Bebauungszusammenhang mit der sie begrenzenden westlichen, östlichen oder südlichen Bebauung zu bringen (vgl. hierzu etwa BayVGH, U.v. 16.6.2015 - 1 B 14.2772 - juris zu einer etwa 3.300 qm großen Fläche; U.v. 9.9.2015 - 1 B 15.251 - juris; B.v. 24.6.2014 - 2 ZB 12.2632 - juris).
  • VG Ansbach, 06.04.2016 - AN 9 K 15.02491

    Erfolglose Nachbarklage gegen Mehrfamilienhaus wegen Verschattung von

    Ausschlaggebend ist, inwieweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit bzw. Zusammengehörigkeit vermittelt und die umgebende Bebauung das betreffende Grundstück in einer Weise prägt, dass hieraus die Merkmale für eine hinreichende Zulässigkeitsbeurteilung nach § 34 Abs. 1 BauGB entnommen werden können (vgl. BayVGH, U.v. 9.9.2015 - 1 B 15.251 -, Rn. 15, juris; BVerwG, U.v. 1.12.1972 - 4 C 6.71 - Urt. v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 - Urt. v. 22.6.1990 - 4 C 6.87-).
  • VGH Bayern, 23.02.2023 - 9 ZB 22.2606

    Vorbescheid für Wohnhaus - Festsetzung von Baugrenzen in Bebauungsplan unwirksam

  • VG Ansbach, 06.04.2016 - AN 9 K 15.00509

    Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

  • VG Ansbach, 21.04.2022 - AN 17 K 21.01144

    Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung als Lagerplatz für ein ehemaliges

  • VG München, 08.11.2017 - M 9 K 16.5428

    Erfolgloser Vorbescheidsantrag für ein Einfamilienhaus im Außenbereich

  • VG München, 12.09.2018 - M 9 K 17.2856

    Keine Feststellung einer Veränderungssperre

  • VG Bayreuth, 09.12.2015 - B 4 K 14.29

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

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